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Kniffwerk.

Fristenrechner

Geben Sie ein Startdatum und die Anzahl der Tage ein — der Rechner nennt das Fristende. Sie können in Kalendertagen, Werktagen oder Arbeitstagen rechnen, das Bundesland für die Feiertage wählen und das Fristende nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag verschieben lassen. Mit einer negativen Zahl rechnen Sie rückwärts: bis wann muss etwas losgeschickt werden?

Fristenrechner

§ 193 BGB
Wirkt nur bei Kalendertagen. Wer in Werk- oder Arbeitstagen rechnet, landet ohnehin nie auf einem arbeitsfreien Tag.
16.03.2026
Montag, 16. März 2026 — Fristende
Startdatum
02.03.2026
Gerechnete Frist
14 Kalendertage
Übersprungene arbeitsfreie Tage
Feiertagsrecht
NW

Was der Rechner voraussetzt

Als Startdatum tragen Sie den Tag des Ereignisses ein — etwa den Tag, an dem ein Schreiben zugegangen ist. Nach § 187 Abs. 1 BGB zählt dieser Tag nicht mit, die Zählung beginnt am Folgetag. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; für gerichtliche und behördliche Fristen gelten teilweise eigene Regeln.

Werktage und Arbeitstage sind nicht dasselbe

Der Unterschied entscheidet oft über mehrere Tage: Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen — der Samstag zählt als Werktag, auch wenn kaum jemand samstags arbeitet. Arbeitstage sind dagegen die Tage, an denen im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird; in der üblichen Fünf-Tage-Woche also Montag bis Freitag.

Eine Frist von zehn Werktagen ist deshalb kürzer als eine Frist von zehn Arbeitstagen: In die Werktagsfrist fallen die Samstage hinein, in die Arbeitstagsfrist nicht. Welche Zählweise gilt, steht im Gesetz, im Vertrag oder im Schreiben, das die Frist setzt. Steht dort nur „Tage“, sind im Zweifel Kalendertage gemeint.

§ 193 BGB: Fristende am Wochenende

„Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.“

§ 193 Bürgerliches Gesetzbuch

Die Verschiebung greift also nur, wenn an diesem Tag etwas zu tun ist. Für reine Zeiträume — etwa die Dauer einer Kündigungsfrist — gilt sie nicht. Welcher Feiertag zählt, richtet sich nach dem Erklärungsort: Deshalb wählen Sie im Rechner das Bundesland aus, in dem die Erklärung abzugeben ist.

Beispiel: Fristen ab Montag, 2. März 2026

Alle Werte in Nordrhein-Westfalen berechnet. Die Spalte „mit § 193 BGB“ zeigt, wohin sich ein Fristende verschiebt, das auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.

Fristende je nach Zählweise, gerechnet ab 2. März 2026
Frist Kalendertage mit § 193 BGB Werktage Arbeitstage
3 Tage 05.03.2026 Donnerstag 05.03.2026 Donnerstag 05.03.2026 Donnerstag 05.03.2026 Donnerstag
7 Tage 09.03.2026 Montag 09.03.2026 Montag 10.03.2026 Dienstag 11.03.2026 Mittwoch
14 Tage 16.03.2026 Montag 16.03.2026 Montag 18.03.2026 Mittwoch 20.03.2026 Freitag
30 Tage 01.04.2026 Mittwoch 01.04.2026 Mittwoch 08.04.2026 Mittwoch 15.04.2026 Mittwoch
90 Tage 31.05.2026 Sonntag 01.06.2026 Montag 22.06.2026 Montag 14.07.2026 Dienstag

Häufige Fragen

Zählt der Starttag mit?

Nein. Nach § 187 Abs. 1 BGB wird der Tag, in den das Ereignis fällt, nicht mitgerechnet; die Frist beginnt am Folgetag und endet mit Ablauf des letzten Tages. Geben Sie deshalb den Tag des Ereignisses als Startdatum ein — nicht den Folgetag.

Wie rechne ich rückwärts?

Tragen Sie eine negative Zahl ein. Der Rechner geht dann vom Zieldatum aus zurück und nennt den spätesten Termin — etwa: „Wann muss die Kündigung raus, damit sie 30 Tage vorher vorliegt?“ Bei Werk- und Arbeitstagen werden die arbeitsfreien Tage auch rückwärts übersprungen.

Welche Feiertage werden berücksichtigt?

Die gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslands. Regionale Besonderheiten einzelner Gemeinden — etwa Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns oder das Augsburger Friedensfest — sind nicht enthalten. Eine Übersicht steht unter Feiertage 2026.

Passend dazu

Die Berechnung folgt §§ 187, 188 und 193 BGB sowie den Feiertagsgesetzen der Länder. Kniffwerk liefert eine rechnerische Hilfe, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.